Wednesday 8 February 2017

Gfi Forexmatch Liquidity Swaps Definition

BENUTZERBEDINGUNGEN FÜR GFI SWAPS EXCHANGE LLC Mit Wirkung zum 2. Oktober 2013 gelten die im nachfolgenden Lizenzvertrag festgelegten Bedingungen für alle Personen oder Organisationen, die auf die von GFI Swaps Exchange LLC betriebenen Systeme zugreifen oder diese nutzen Ich akzeptiere die untenstehende Schaltfläche, Sie (Benutzer) erklären sich damit einverstanden, alle in dieser Lizenzvereinbarung (dieser Vereinbarung) enthaltenen Bedingungen und das Regelwerk (die Regeln) von GFI Swaps Exchange LLC (SEF ). Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden sind, ist es Ihnen nicht gestattet, auf die Dienste (wie nachstehend definiert) zuzugreifen oder diese zu nutzen. Aktivierte Begriffe, die in dieser Vereinbarung ohne Definition verwendet werden, haben die Bedeutung, die diesen Begriffen in der Geschäftsordnung zugeschrieben wird. 1. Zugang und Dienste. (A) SEF bietet dem Nutzer Zugang zu seiner Handelsplattform und den damit verbundenen Dienstleistungen (die Dienstleistungen). SEF verpflichtet sich, vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen (soweit sie von Zeit zu Zeit geändert, geändert oder ergänzt werden können), den Regeln und dem anwendbaren Recht (zusammen die Anforderungen) die Nutzung der Dienste für den Nutzer zu ermöglichen Entweder direkt oder über einen Drittanbieter. Der Benutzer verpflichtet sich, die SEF nur unter strikter Einhaltung der Anforderungen zu verwenden. Im Falle eines Konflikts zwischen den Regeln und diesem Abkommen ersetzt die Geschäftsordnung alle in diesem Abkommen enthaltenen widersprüchlichen Bestimmungen. Soweit dem Nutzer die Nutzung der Handelsplattform für die Zwecke der Durchführung von Geschäften in Swaps gestattet ist und ein Swap entweder freiwillig an eine Derivate-Clearing-Organisation oder eine Clearing-Stelle, die bei der Securities and Exchange Commission registriert ist, Eine Wertpapier-Clearing-Agentur), die Anforderungen in Bezug auf diese Transaktion auch alle Bedingungen und Konditionen in die Regeln der jeweiligen Derivate-Clearing-Organisation oder Securities Clearing-Agentur. (B) Der Nutzer darf die SEF im Auftrag eines Teilnehmers (des Sponsoring-Teilnehmers), einer vom Sponsoring-Teilnehmer (Sponsoring Access Sponsor) oder einer Clearing-Firma (Sponsoring Clearing Firm) benannten Sponsored Access Company, nutzen. Der Nutzer darf die SEF nicht verwenden oder darauf zugreifen, es sei denn, der Nutzer ist von einem Sponsoring-Teilnehmer oder von einer Sponsoring-Sponsor-Zugangsfirma oder einem autorisierten Vertreter (so wie er in der SEF-Clearing-Firma genehmigt wurde) von einem Sponsoring-Clearing als registrierter Händler bezeichnet worden Firma. Der Begriff "Sponsor" wird hier verwendet, um sich auf den Sponsor des Sponsoring-Teilnehmers oder gegebenenfalls auf die Sponsoring-Sponsoring-Zugangsfirma oder die Sponsoring-Clearing-Firma zu beziehen. (C) Sowohl SEF als auch der Benutzer-Sponsor stellen dem Benutzer eine oder mehrere Benutzeridentifikationen, Anfangskennwörter, digitale Zertifikate und andere Geräte (insgesamt Authenticators) zur Verfügung, die es dem Benutzer ermöglichen, auf die SEF zuzugreifen. Der Benutzer wird ein solches Anfangskennwort sofort ändern. Der Benutzer kann auf die SEF zugreifen und diese nur verwenden, indem er solche Authentifizierer verwendet und der Benutzer geeignete Schritte unternimmt, um die Vertraulichkeit aller Authentifizierer zu wahren und die Authentifizierer vor unberechtigter Nutzung zu schützen. Der Benutzer gestattet keiner anderen Person die Nutzung der SEF über Benutzer-Authentifizierer und der Nutzer hat SEF unverzüglich über jede nicht autorisierte Nutzung oder Missbrauch der SEF sowie über Verlust, Diebstahl, unbefugte Verwendung oder Missbrauch von Authenticators, die dem Benutzer bekannt sind, zu informieren. 2. Verfügbarkeit der SEF. (A) SEF kann nach eigenem Ermessen jederzeit und aus irgendeinem Grund ohne vorherige Ankündigung des Nutzers einen Aspekt der SEF ändern oder die Verfügbarkeit der SEF beschränken oder beseitigen, vorausgesetzt, dass ohne Einschränkung des vorstehenden Rechts SEF Wird kommerziell vernünftige Anstrengungen unternommen, den Nutzer zu benachrichtigen, sobald es vernünftigerweise möglich ist, eine derartige Änderung oder Einschränkung durchzuführen, die SEF vernünftigerweise für die Nutzung der SEF durch den Nutzer verantwortlich macht. (B) Der Nutzer erkennt an, dass der Nutzer die SEF über das Internet oder über andere für den Nutzer-Sponsor und die SEF akzeptable Mittel verwenden wird und dass der Zugriff auf das Internet und die SEF von zahlreichen Faktoren, Technologien und Systemen abhängt, die alle darüber hinausgehen Die Behörde und Kontrolle der SEF. Der Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass SEF nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass der Nutzer auf die SEF nicht zugreifen kann, sei es aufgrund eines Fehlers, einer Störung oder eines Ausfalls der SEF oder von Dritten, die vom Nutzer für den Zugriff auf die SEF verwendet werden. (C) Der Nutzer (oder der Nutzer-Sponsor) erhält auf eigene Kosten Computer, Computersysteme (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Server und Peripheriegeräte), Betriebssysteme, Anwendungen, Kommunikationssoftware, Internet Browser, Telekommunikationsausrüstung, Drittanbieteranwendungen und andere Ausrüstung und Software (die Ausrüstung), die für den Benutzer erforderlich sind, um auf die SEF zuzugreifen und diese zu verwenden, wobei die Geräteanforderungen von Zeit zu Zeit von SEF nach vernünftiger Vorankündigung an den Benutzer geändert werden können. Der Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass SEF nicht für Probleme, Fehler oder Fehlfunktionen in Bezug auf die SEF verantwortlich ist, die sich aus Dateneingabefehlern des Benutzers oder eines anderen Nutzers der SEF oder der Leistung oder dem Ausfall von Geräten oder Telekommunikationsdiensten ergeben , Internetverbindung, Internetservice-Provider oder sonstige Drittanbieter-Software oder Kommunikationsanbieter oder andere Fehler oder Probleme, die nicht allein der SEF zuzurechnen sind. 3. Bestimmte Nutzungsbeschränkungen. Der Nutzer ist für alle Informationen und Inhalte verantwortlich, die der Nutzer auf dem SEF übermittelt oder anderweitig über den SEF zur Verfügung stellt und der über User Authenticators (ob vom Benutzer autorisiert oder nicht autorisiert) übermittelt oder zur Verfügung gestellt wird. Der Nutzer stimmt zu, dass er SEF (i) nicht direkt oder indirekt in einer Weise einsetzt, die die SEF beeinträchtigt oder beeinträchtigt oder sonst die SEF in Verruf bringen könnte, (ii) in irgendeiner Weise, die gegen geltendes Recht verstößt , Regel oder Regulierung, oder (iii) Erhebung oder Speicherung von persönlichen Daten über andere Benutzer, Schöpfer, Sponsoren oder Betreiber der SEF. Darüber hinaus darf der Nutzer weder direkt noch indirekt (A) vertrauliche Informationen oder Marken oder sonstige Eigentumsmerkmale, die über SEF (B) hochgeladen oder über SEF hochgeladen oder übermittelt werden dürfen, entfernen, ablegen oder verdecken Alle Informationen, Daten oder Materialien, die Viren, Wurm, Trojanisches Pferd, Zeitbombe oder andere Merkmale enthalten oder verkörpern, die dazu bestimmt sind, die Betriebsabläufe zu deaktivieren, zu beschädigen oder zu stören, unerlaubten Zugriff darauf zu ermöglichen oder zu löschen, Hardware, Netzwerk oder andere Technologien oder (C) Maßnahmen ergreifen, die den SEF-Systemen eine unangemessene Belastung auferlegen. SEF ist berechtigt, jegliche Informationen oder Inhalte zu entfernen, die gegen einen Begriff oder eine Bedingung verstoßen, der die Nutzung der SEF allgemein rechtfertigt oder die nach eigenem Ermessen ansonsten zu beanstanden sind. 4. Laufzeit und Kündigung. (I) Wenn der Nutzer ein registrierter Trader ist, der von einer Teilnehmer - oder Sponsor - Zugangsfirma bestimmt wird, so ist der Benutzer berechtigt, auf die SEF zuzugreifen und diese zu nutzen, bis zum frühesten Eintritt der folgenden Ereignisse: (w) Der Nutzer ist kein registrierter Trader gemäß Die Regeln, (x) Benutzer Sponsoring Teilnehmer oder Sponsoring Sponsored Access Firm nicht mehr als Teilnehmer oder Sponsored Access Company nach den Regeln oder (y) Nutzer Rechte aus diesem Vertrag beendet werden, wie in diesem Abschnitt 4. ( Ii) Handelt es sich bei dem Nutzer um einen von einer Clearingfirma bevollmächtigten Bevollmächtigten, so ist der Benutzer berechtigt, auf die SEF zuzugreifen und diese zu nutzen, bis zum Eintritt der folgenden Ereignisse: (x) der Sponsoring Clearing Firm oder der SEF auf Verlangen der Sponsoring-Clearing-Firma, beendet Benutzer Zugang zu der SEF, (y) die Sponsoring-Clearing-Firma ist keine Clearing-Firma für Teilnehmer (n) oder (z) Nutzerrechte aus diesem Vertrag werden beendet, wie in diesem Abschnitt 4. (b ) Zusammenfassung Aussetzung. SEF kann gemäß den Regeln die Nutzung und den Zugang der Nutzer zu den SEF gemäß den Regeln aussetzen, widerrufen, beschränken, bedingen, einschränken oder qualifizieren. (C) Wirkung der Kündigung. Bei Kündigung aus irgendeinem Grund wird der Nutzer die Nutzung der SEF einstellen und alle Authenticators, die sich im Besitz oder in der Kontrolle des Nutzers befinden, vernichten. Ein Benutzer, dessen Handelsberechtigungen und sonstige Zugriffsrechte auf die SEF ausgesetzt, widerrufen oder gekündigt werden, bleiben an die Regeln und Anforderungen, jeweils für den Nutzer, gebunden und unterliegen der Gerichtsbarkeit der SEF in allen Angelegenheiten Die vor einem solchen Widerruf oder einer Kündigung und vor und während dieser Aussetzung entstanden sind. Darüber hinaus sind alle Darstellungen, Gewährleistungen und Vereinbarungen, die durch Benutzer (einschließlich der in Abschnitt 6) in oder nach diesem Abkommen und den Bestimmungen dieses Abschnittes 4 (c) (Wirkung der Kündigung), Abschnitt 5 (proprietäre Informationen) Abschnitt 7 (Haftungsbegrenzung), Abschnitt 8 (Geltendes Recht), Abschnitt 9 (Zusammenarbeit, Informationen und Zustimmungen), Abschnitt 10 (Bekanntmachungen), Abschnitt 11 (Geltendes Recht), Abschnitt 15 (Drittbegünstigte) Salvatorische Klausel) und § 18 (Abhilfemaßnahmen nicht ausschliesslich) die Kündigung dieses Vertrages überleben. 5. Eigentumsvorbehalt. (A) SEF behandelt Informationen, die vom Nutzer gemäß den Regeln erhoben werden. (B) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er die gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und vertraulich behandelt. 6. Darstellungen und Gewährleistungen. Der Nutzer stellt SEF folgende Zusicherungen und Gewährleistungen dar, die jedes Mal, wenn der Benutzer auf die SEF zugreift und verwendet, wiederholt wird: (a) Der Benutzer hat die volle Vollmacht und Berechtigung zur Ausführung (durch Anklicken der Schaltfläche I accept unten) B) dieses Abkommen ist gemäß den Bestimmungen (c) rechtswirksam, gültig, verbindlich und vollstreckbar gegen den Nutzer, und weder die Ausführung noch die Durchführung dieses Vertrages durch den Benutzer oder die Nutzung der SEF durch den Benutzer nach diesem Abkommen verstößt gegen jede Vereinbarung (D) Der Benutzer hat alle Registrierungen, Lizenzen und Einwilligungen, die für den Benutzer erforderlich sind, um auf die SEF zuzugreifen und diese zu nutzen, aufrechtzuerhalten und zu verwalten. (E) Der Nutzer hat alle Regeln, die für Benutzer und Benutzer zugänglich sind, überprüft und verstanden Und Benutzung der SEF (f) Der Nutzer wird sich an die Anforderungen halten und an diese gebunden sein. (G) Der Nutzer ist keine von den Vereinigten Staaten von Amerika verhängte Handlung oder andere Sanktionen, einschließlich der Länder oder Personen, die auf Listen erscheinen Gepflegt durch das Amt für ausländische Vermögenswerte Kontrolle der Vereinigten Staaten Department of the Treasury 7. Beschränkung der Haftung. Der Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass der Zugang zu dem SEF auf allen Ebenen und mit allen Mängeln und ohne Gewährleistung jeglicher Art erfolgt. Der Nutzer erkennt an, dass seine Nutzung der SEF den in der Geschäftsordnung festgelegten Haftungsbeschränkungen unterliegt. 8. Gleichwertige Mittel. Der Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass die Verletzung der Nutzerpflichten nach den Abschnitten 1, 3 und 5 einen nicht wiedergutzumachenden Schaden für SEF oder dessen Diensteanbieter oder Lizenzgeber verursachen würde, die nicht nur durch Geldschäden entschädigungsfähig sind, Im Falle eines tatsächlichen oder drohenden Verstoßes gegen den Nutzer der §§ 1, 3 und 5 SEF oder deren Diensteanbieter oder Lizenzgeber, von denen SEF einen Teil der Dienstleistungen oder des Systems erhält, berechtigt sind, Unterlassungsansprüche und sonstige Rechte zu erheben Entlastung, ohne die Notwendigkeit der Nachweis Geldschäden oder Entsendung einer Anleihe oder andere Sicherheit. Jede derartige gerechte Erleichterung gilt unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsmittel als SEF oder deren Diensteanbieter oder Lizenzgeber aus diesem Vertrag. 9. Zusammenarbeit, Information und Zustimmung. Während der Nutzer die SEF und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung einer solchen Nutzung verwendet, stellt der Nutzer SEF oder den Regulatory Services Provider alle diese Zusammenarbeit, Informationen und Zustimmungen zur Verfügung, die nach den Regeln erforderlich sind. Jede im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verlangte oder zugelassene Ankündigung gilt als ausgeliefert und zugestellt (a) bei persönlicher Übergabe an die anzumeldende Partei (b) an einem Geschäftstag nach Hinterlegung bei einem national anerkannten Überträger, wobei als nächstes festgelegt wird (C) fünf Tage nach Zusendung durch beglaubigte oder eingeschriebene Post, Porto-Prepaid mit Rücksendung beantragt, oder (d) wenn per E-Mail während der normalen Geschäftszeiten des Empfängers oder nicht per E-Mail gesendet , Am nächsten Geschäftstag und, wenn an Benutzer, der an Benutzer adressiert ist, an der Adresse oder E-Mail-Adresse, die vom Benutzer mit der SEF gemäss den Regeln registriert ist, oder wenn an SEF an: GFI Swaps Exchange LLC 55 Water Street New York, 10041 Achtung: General Counsel oder eine andere Adresse wie SEF kann von Zeit zu Zeit schriftlich gegenüber dem User angeben. In dem Fall, dass SEF einen Sponsor bekannt gibt, gilt diese Anzeige als an den Nutzer gerichtet. Dieses Abkommen unterliegt und wird gemäß den innerstaatlichen Gesetzen des Staates New York geregelt und ausgeübt und vollstreckt, ohne seinen Konflikt zu befolgen. Alle Streitigkeiten, die sich hieraus ergeben, werden gemäß den in der Geschäftsordnung festgelegten Bedingungen und unter Berücksichtigung des Zeitpunkts des Anspruchs und der Zahlung der Kosten erhoben. Der Nutzer unterliegt der Zuständigkeit der SEF für den Zugang und die Nutzung der SEF durch den Benutzer. SEF kann nach alleinigem Ermessen dieses Übereinkommen und die Anforderungen jederzeit und von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an den Nutzer ändern, ändern oder ergänzen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung oder einen Teil davon oder den Nutzen oder die Belastung zu übertragen oder zu übertragen oder zu übertragen. Jede beabsichtigte Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig. SEF kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Nutzers dieses Übereinkommen oder seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an irgendeine seiner verbundenen Unternehmen oder im Zusammenhang mit der Fusion oder dem Erwerb von SEF oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen seines gesamten Vermögens übertragen oder übertragen. Dieses Abkommen ist für die Parteien, deren jeweiligen Nachfolger und zugelassenen Abtretungen verbindlich und verpflichtend. Die Abschnittsüberschriften werden nur zur besseren Orientierung eingefügt und begrenzen in keiner Weise irgendeine der hier dargelegten Bestimmungen oder beeinträchtigen den Aufbau dieses Vertrags. Das männliche Geschlecht muss die weibliche und die singuläre Zahl umfassen den Plural und umgekehrt. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, sind (i) die Wörter im Singular den Plural und die Wörter im Plural enthalten den Singular (ii) die Bezugnahmen auf die Regeln gelten als solche, die von Zeit zu Zeit gelten (iii) jede Bezugnahme auf eine Zeit Bedeutet die Zeit in New York, New York und (iv) jede Verwendung des Wortes einschließlich wird so interpretiert, dass es einschließlich, aber nicht beschränkt auf, sofern nicht anders angegeben. 15. Drittbegünstigte. Eine Bestimmung dieses Vertrages beabsichtigt, ausdrücklich oder implizit, eine Leistung oder ein Handlungsrecht auf einen Dritten zu übertragen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages durch Gerichtsentscheidung, Satzung, Rechtsstaatlichkeit oder anderweitig gehalten oder ungültig gemacht werden, so wird der Rest dieses Abkommens nicht berührt und insoweit gelten die Bestimmungen dieses Abkommens als trennbar. Kein Versäumnis der SEF zur Ausübung eines Rechts oder eines Rechtsbehelfs im Rahmen dieses Abkommens wird als Verzicht darauf oder von einer Forderung ausgeübt, ohne dass eine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs ausgeschlossen ist Jede andere oder weitere oder künftige Ausübung oder die Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. 18. Abhilfemaßnahmen nicht ausschliesslich. Kein Rechtsbehelf, das durch eine Bestimmung dieses Übereinkommens verliehen wird, soll alle anderen Rechtsbehelfe ausschließen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesem Abkommen vorgesehen, und jeder Rechtsbehelf ist kumulativ und zusätzlich zu jeder anderen Rechtsbehelfsbelehrung, die hier oder später oder danach erteilt wird Im Gesetz oder im Eigenkapital, gesetzlich oder anderweitig. Jede Verzögerung oder Versäumnis der SEF aufgrund dieser Vereinbarung wird nicht als Verletzung angesehen und wird in dem Ausmaß entschuldigt, in dem diese Verzögerung oder das Versäumnis durch ein Ereignis verursacht wird, das über die angemessene Kontrolle über SEF hinausgeht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handlungen Zivil - oder Militärbehörden, Streiks oder sonstige Arbeitskämpfe, Feuer, Unterbrechungen in der Telekommunikation oder Internet - oder Netzanbieterdiensten, Handlungen oder Unterlassungen eines Drittanbieter-Hardware - oder Softwareanbieters oder eines Drittanbieter-Kommunikationsanbieters, Stromausfällen und Regierungsstellen Beschränkungen. 20. Verwendung von elektronischer Post. Alle E-Mails, die an oder von SEF gesendet werden, können von ihren Unternehmens-E-Mail-Systemen empfangen oder anderweitig gespeichert werden und unterliegen einer Archivierung, Überwachung oder Überprüfung durch und Offenlegung einer anderen Person als dem Empfänger. Der Nutzer verpflichtet sich, keine Bestellungen oder Anfragen an SEF über E-Mail oder andere elektronische Mitteilungen zu übermitteln, es sei denn, dies wird von einem Bevollmächtigten der SEF ausdrücklich zugelassen. 21. Gesamter Vertrag. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Vereinbarungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Ersuchen um Vorschläge und Verhandlungen zwischen SEF und dem Nutzer oder Nutzer - Sponsor, wenn überhaupt, in Bezug auf die Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung. FÜR GFI FOREXMATCHtrade ELECTRONIC BROKERAGE SYSTEM Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das GFI ForexMatchtrade Electronic Brokerage System beschreiben Ihre Rechte und Pflichten und geben die Bedingungen an, unter denen Sie elektronische Brokerage-Systeme, APIs oder Plug-Ins von GFI39 verwenden können (Zusammen oder einzeln, das System-System). Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch. Durch die Installation, den Zugriff oder die Nutzung des Systems oder eines Teils davon bestätigen Sie, vertreten und bestätigen, dass Sie ein anerkannter Nutzer sind (wie nachfolgend definiert), und dass eine juristische Person, die GFI zur Nutzung des Systems zugelassen hat, An die in diesem Abkommen enthaltenen Bedingungen gebunden zu sein. GFI kann einen Kunden ermächtigen, das System gemäß einem genehmigten Benutzerregistrierungsformular oder einer Genehmigungsvereinbarung, einer elektronischen Quittierung oder einer Online-Vereinbarung oder einer anderen anwendbaren schriftlichen Dokumentation (jeweils die "Genehmigte Benutzerregistrierungsdokumentation") zu verwenden. Das System, wie hierin definiert, umfasst das GFI FX Blotter und andere elektronische GFI-Brokerage-Systeme für andere Produkte, die durch den Zugriff auf das GFI ForexMatchtrade Electronic Brokerage System zugänglich sein können. Die Genehmigte Benutzerregistrierungsdokumentation legt das "Relevante GFI-Entitätszertifikat" fest, das von Zeit zu Zeit das System betreibt und als Inter-Dealer-Broker im Zusammenhang mit dem System tätig ist und an dem sich jedes Relevante GFI-Unternehmen beteiligt Die sich aus den Bestimmungen dieses Abkommens ergeben. Diese Einheit wird im Folgenden als GFI-Quotierung bezeichnet. Für den Fall, dass userCustomer keine Genehmigte Benutzerregistrierungsdokumentation abgeschlossen hat, ist die Nutzung des Systems eine Vereinbarung, die an diese Vereinbarung gebunden ist, und in diesem Fall bestimmt die GFI (nach alleinigem Ermessen) das Relevante GFI-Unternehmen, das von Zeit zu Zeit Zeit betreibt das System und handelt in der Fähigkeit von Inter-Händler Broker in Verbindung mit diesem System. Das System bietet dem Kunden die Möglichkeit, Transaktionen in bestimmten Finanzprodukten oder Derivaten, einschließlich OTC-Währungspaaroptionen, Derivaten oder anderen Verträgen und Instrumenten, zu tätigen, damit diese Transaktionen mit anderen Kontrahenten (quot Transactions quot) abgestimmt werden. Das System wird für Ihre Nutzung durch GFI unter den Bedingungen und unter den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zur Verfügung gestellt. Wenn Sie die hier aufgeführten Bedingungen nicht akzeptieren, ist GFI nicht bereit, Ihnen die Nutzung des Systems zu gestatten, und Sie sollten sofort aufhören, das System zu benutzen. Sie müssen (i) mindestens 18 Jahre alt sein, (ii) angestellt von einem Kunden, den GFI berechtigt hat, das System gemäss Genehmigter Benutzerregistrierungsdokumentation zu verwenden und (iii) vom Kunden autorisiert ist, das System gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen zu verwenden (Ein "Approved User quot"). Wenn Sie kein anerkannter Benutzer sind, wie im vorigen Satz definiert, sollten Sie das System sofort beenden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Vereinbarung regelmäßig zu überprüfen. GFI behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen jederzeit durch Aktualisierung dieser Webseite und Ihre fortgesetzte Nutzung des Systems nach Änderungen durch GFI zu ändern, die Ihre Zustimmung zu diesen Änderungen darstellen. Darüber hinaus kann GFI dem Kunden von Zeit zu Zeit bestimmte Zusatzbestimmungen über die tatsächliche Nutzung des Systems ("Nutzungsregeln") mitteilen. Der Kunde stimmt zu, dass jede Verpflichtung gemäß diesem Abkommen in gleicher Weise für die genehmigten Benutzer gilt und dass der Kunde dafür Sorge trägt, dass diese genehmigten Benutzer in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen agieren. Jegliche Bezugnahme auf den Kunden gilt gleichermaßen für den genehmigten Benutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anforderungen an Handlungen oder Handlungen in einer bestimmten Weise. Der Zugriff auf das System Der Zugang und die Benutzung des Systems durch das System unterliegen ferner den Bestimmungen der Geschäftsordnung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen und den Bestimmungen dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen der Nutzungsbestimmungen Vorrang. GFI ist berechtigt, die Nutzungsbestimmungen zu angemessenen vorherigen schriftlichen Kündigungen zu ändern, die in Form einer E-Mail oder einer schriftlichen Mitteilung an die genehmigte Nutzer oder den Kunden erfolgen können. aber . Dass jede Änderung sofort nach Bekanntmachung des Anerkannten Nutzers oder Kunden erfolgen kann, wenn in der begründeten Stellungnahme von GFI39 es dem System und der GFI gestattet wird, die anwendbaren gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen, das geltende Marktabkommen oder die Erleichterung des fortgesetzten Betriebs zu erfüllen Oder Verwendung des Systems oder eines Teils davon. Die fortgesetzte Nutzung des Systems durch den Kunden nach Eingang einer solchen Mitteilung stellt die Annahme einer solchen Änderung dar. Der Kunde erkennt an, dass er auf eigene Kosten für die Beschaffung, Installation, den Betrieb und die Instandhaltung von Internet-Bandbreiten sowie Zugangs-, Kommunikations - oder sonstigen Informationen, die für den Zugriff auf das System erforderlich sind, verantwortlich ist. Betriebsanleitungen und eine Beschreibung der erforderlichen Mindestanforderungen für den Zugriff und die Nutzung des Systems sind bei GFI jederzeit nach angemessener Anforderung erhältlich. Lizenzgewährung GFI gewährt dem Kunden bis zur Beendigung dieses Vertrages gemäß Ziffer 14 eine widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Installation und Nutzung des Systems zum alleinigen Zweck (z ), Die über den Systemor Transaktionen tätigen, und (ii) Empfang und Übermittlung von Marktdaten (wie nachstehend definiert), die durch das System erzeugt oder über das System zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde wird sich nicht darum kümmern und dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter und zugelassenen Benutzer das System nicht manipulieren, anpassen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, modifizieren, zuweisen, verkaufen, übertragen, leasen, laden, kopieren, verbreiten oder anderweitig veräußern Marktdaten ganz oder teilweise. GFI wird während der Laufzeit dieses Vertrages dem Kunden das System an den von ihm festgelegten Tagen und Stunden zur Verfügung stellen und dem Kunden von Zeit zu Zeit mitteilen. Bei der Nutzung des Systems und beim Trading tritt der Kunde als Auftraggeber und nach geltendem Recht, Reglement und Marktkonvention auf. GFI garantiert nicht, dass das System immer zugänglich ist und der Kunde bestätigt, dass der Zugriff und die Bedienung des Systems durch Umstände außerhalb der GFI39s-Kontrolle verhindert werden kann. GFI ist jederzeit berechtigt, die Verfügbarkeit des gesamten Systems oder eines Teils des Systems nach eigenem Ermessen mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden rückgängig zu machen, auszusetzen oder zu verändern. GFI haftet nicht für Verluste, Kosten oder Schäden, die dem Kunden oder den anerkannten Benutzern aufgrund von Systemen oder Kommunikationsausfällen oder Unterbrechungen oder Verzögerungen der Verfügbarkeit des Systems entstehen. Der Kunde akzeptiert und erklärt sich damit einverstanden, dass er für alle Zuordnungen, Zugriffe und Verbindungen sowie alle damit verbundenen Fehler oder Probleme mit Drittanbietersystemen oder Software verantwortlich ist, die nicht installiert wurden und nicht Eigentum von GFI sind. GFI ist berechtigt, den Zugang oder die Beschränkung des Zugangs zu allen oder Teilen des Systems zu unterbrechen oder zu verweigern oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kunden den Zugang zum System zu verweigern Aus irgendeinem Grund, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, für den Fall, dass (i) der Kunde oder der / die zugelassene / n Benutzer / in nicht berechtigt ist, einen solchen Zugang nach den Nutzungsbedingungen zu erhalten (ii) GFI hält dies in seiner vernünftigen Meinung für angemessen Maßnahmen, die zum Schutz und zur Wahrung der Sicherheit oder Integrität des Systems, der Rechte des GFI39 im System oder anderer zugelassener Benutzer des Systems erforderlich sind, oder (iii) GFI-Verdachtsmärkte oder Systemmissbrauch, Missbrauch oder Nichtgebrauch. GFI behält sich das absolute Recht, ausübbar nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung, um eine beabsichtigte Transaktion abzulehnen, die zu GFI aus irgendwelchen Gründen nicht akzeptabel ist, einschließlich, ohne Einschränkung, aus welchen Gründen auch in den Nutzungsregeln oder GFI39s Handels Fehler Politik dargelegt, Wenn die vorgeschlagene Transaktion die festgesetzten Grenzen überschreitet oder aufgrund eines offensichtlichen Fehlers oder eines Markt - oder Systemmissbrauchs oder Missbrauchs vorliegt. SYSTEM TRADING BRAUCHT SPEZIELLE RISIKEN FÜR STIMME-BROKERED MARKETS, WELCHE COUNTERPARTIES NICHT VORTEILE NICHT ENTFERNEN KÖNNEN. Demzufolge hat GFI offenkundiger oder offensichtliche INPUT VERANTWORTUNG NICHT ODER IN TRADES AT ENTSTEHEN Fehler OFFENSICHTLICH UNGEWÖHNLICH ODER AUS-Marktpreisen oder PRINCIPAL DEAL MENGEN UND daraus herrührenden TRADES kann bei GFI39S ERMESSEN ANNULLIERT gilt als GFI ohne Haftung (AND VORGESEHEN OHNE HAFTUNG IM FALLE GFI VERLETZT, SELBST ZU STORNEN). AUF ENTDECKUNG DES KUNDEN VON WAS ABGEGEBEN wird angenommen, dass ein Fehler auftritt, DISKREPANZ FEHLER IN BEZUG AUF weisungs ODER Handels durch Kunden über das System ausgeführt, muss der Kunde sofort GFI diesem Artikel GFI BROKER VERTRETER VON KONTAKTIERUNG. GFI hat das Recht (aber nicht die Pflicht) auf irgendeine Transaktion ohne HAFTUNG berechtigten Grund zu LÖSCHEN EINSCHLIESSLICH, aus welchen Gründen auch in den Regeln der NUTZUNG ODER GFI39S TRADE ERROR ORDNUNG ODER AUFGRUND offenkundiger Fehler ODER MARKET ODER SYSTEM MISSBRAUCH DARGELEGT ODER MISSBRAUCH. GFI39s Rolle in Bezug auf jede Transaktion wird nur als Name-Passing-Agent-Broker. GFI darf weder direkt noch indirekt ein Auftraggeber für eine Transaktion sein oder für die Durchführung einer von dem Kunden oder einer Gegenpartei abgeschlossenen Transaktion verantwortlich sein oder auf andere Weise garantieren. Die Nutzung des Systems GFI wird anerkennen ordnungsgemäß ausgeführten Trades elektronisch durch eine Mitteilung der Ausführung über das System geliefert oder durch Handelsbestätigungen ausgeliefert üblichen Backoffice-Kommunikationsarten, die zwischen GFI und Customer39s Back-Office (jeweils eine quot Bestätigung quot). Bestätigungen, die an den Kunden gesendet werden, spiegeln die Bedingungen der von einem genehmigten Nutzer in Übereinstimmung mit diesem Vertrag abgeschlossenen Transaktion wider, und der Kunde teilt GFI unverzüglich nach Erhalt der Störung oder des Irrtums in der Bestätigung mit, dass jedoch die Stornierung einer Transaktion erfolgt Vorbehaltlich Ziffer 4.5. GFI haftet nicht für Handelsdifferenzen oder andere Fehler, die infolge von Bestätigungen angegeben sind oder entstehen, für die GFI innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt dieser Bestätigung keine Auskunftsmitteilung erhalten hat. Kunde, und nicht von GFI, sind ausschließlich und allein verantwortlich für Customer39s Transaktionen und für alle Schäden, Kosten oder Verbindlichkeiten entstehen, oder als Folge von Customer39s Fehler oder Fahrlässigkeit gelitten, sowie die Fehler oder Fahrlässigkeit von Personen, dass der Kunde Autorisiert, das System im Namen des Kunden zu nutzen oder eine Person, die Zugang zu der Website des Systems oder der GFIgroupGFInet-Website (der "Site quot) erhält, unter Verwendung der Kennwörter oder Identifikationen (" ID-Nummer ") eines der zugelassenen Benutzer zu verwenden und zu verwenden. GFI haftet nicht für den Fall von Missbrauch, Missbrauch oder Diebstahl von IDs. GFI ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob alle Informationen, die dem System von einer Person zugesandt wurden, die die gültigen IDs des Kunden verwendet hat, vom Kunden genehmigt wurden und der Kunde durch alle Gebote, Angebote und sonstigen Aufträge und Befehle und daraus resultierenden Transaktionen gebunden ist. Im Zusammenhang mit der Nutzung des Systems durch den Kunden wird die Funktionsweise des Systems (einschließlich der Anpassung von Angeboten und Angeboten des Systems und der Durchführung von Transaktionen in Bezug auf diese) (I) Kunde (ii) jede Person, die auf das System zugreift, unter Verwendung der Gültigkeitserklärung des Kunden39 oder (iii) eines GFI-Mitarbeiters im Namen des Kunden und in jedem Fall in der Form und am Die Zeit, in der die vom System erhaltenen Informationen ermittelt werden (unabhängig davon, ob diese Informationen vor dem Erreichen des Systems geändert oder verfälscht wurden) und unterliegen stets den internen operativen Handelsregeln des Systems. In Anerkennung des globalen Charakters des Internets und des Systems verpflichtet sich der Kunde, sicherzustellen, dass berechtigte Benutzer nur dann Zugang zum System erhalten, wenn sie gemäß den geltenden Gesetzen, einschließlich der Gesetze und Vorschriften der Gerichtsbarkeit oder Gerichtsbarkeiten, berechtigt sind, Geschäfte zu tätigen Benutzer befinden sich oder wo der Kunde registriert ist. Missbrauch des Systems Der Kunde ist verpflichtet, (i) alle angemessenen, von GFI dem Kunden mitgeteilten Anweisungen in Bezug auf den Zugang und die Nutzung des Systems zu beachten (ii) GFI unverzüglich über jeglichen Systemdefekt oder unberechtigten Zugriff zu informieren Oder Änderungen an dem System, von dem der Kunde Kenntnis erhält und (iii) für jegliche Transaktion verantwortlich sind, die durch das System aufgrund des Missbrauchs des Systems ausgeführt wird. Der Kunde darf das System nicht mit der Absicht nutzen, die Zahlung von Provisionen zu vermeiden (z. B. durch Verwendung des Systems, um einen potenziellen Kontrahenten zu identifizieren, um direkt mit diesem Kontrahenten außerhalb des Systems zu handeln oder um ein geringes Volumen an Transaktionen einzugehen Das System mit der spezifischen Absicht, nachträglich weitere identische Transaktionen mit demselben Kontrahenten außerhalb des Systems einzugehen, in jedem Fall ohne Verwendung von GFI als Broker). Provisionen und Zahlung Der Kunde erkennt an, dass GFI für jede Transaktion, die im Auftrag des Kunden durch das System ausgeführt wird, eine Provision (das "Provisionsquot") erhebt. All Commissions, where applicable, in relation to Transactions executed via the System shall be paid (without any right of set-off or deduction) on invoice or demand at the rates and on the basis agreed between Customer and GFI from time to time. All such fees are exclusive of any applicable sales or value added tax. GFI shall send Customer an invoice for the appropriate commissions, and payment of such commissions shall be due within 30 days of the date of invoice. Customer shall be responsible for interest on all amounts overdue by more than thirty (30) days at a rate of the lesser of one percent (1.0) per month or the maximum rate allowable by applicable law. Exercise of FX Options. GFI may make available an FX Option exercise function (the quotExercise Servicequot) through the System in its discretion. In the event that GFI makes the Exercise Service available and GFI executes a Transaction on behalf of Customer which involves a foreign exchange option (an quotFX Optionquot), then Customer may exercise such FX Option (to the extent such FX Option is to be exercised) through the Exercise Service in accordance with the Rules of Use or other written instructions provided by GFI. THE PARTIES AGREE THAT GFI39S LIABILITY IN CONNECTION WITH THE PROVISION OF THE EXERCISE SERVICE SHALL BE EXPRESSLY LIMITED AS SET FORTH IN SECTION 15 BELOW. GFI reserves the right not to provide the Exercise Service, or to modify, suspend, or terminate, or change the nature, composition or availability of, the Exercise Service at any time in its sole discretion and, in such cases, Customer39s shall be solely responsible for the exercise of any outstanding FX Options directly with Customer39s counterparty. Representations and Warranties The Approved User represents and warrants that: (a) if it is an Australian participant, it is a professional investor who is trading: ( i) on its own behalf or (ii) on behalf of another professional investor or (b) if is not a participant in Australia, it is a professional or institutional investor in the jurisdiction in which the participant trades, who is trading: ( i) on its own behalf or (ii) on behalf of another professional investor. 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When the User uses the System to facilitate the arrangement of Trades (Trades in the scope of this Agreement means the sale or purchase of certain securities or financial instruments), User will only act as principal and in accordance with applicable law, regulation and market convention and Fenics shall not be party to any Trades. The User will be responsible for completing and documenting Trades arranged via the System with any counterparties. For information purposes only, Fenics will provide the User electronically with a notice for any Trades arranged via the System, or where applicable, deliver such notice over customary back-office communication modes established between Fenics and Users back-office. User warrants that it has full power and authority to enter into (i) this Agreement and (ii) Trades with other Users arranged via the System. Fenics does not guarantee that the System will always be accessible and the User acknowledges that access to and operation of the System may be prevented by circumstances beyond Fenics control. System trading involves special risks of which counterparties should not unfairly take advantage. Accordingly, Fenics will not be liable or responsible for manifest or obvious input, or other errors which may result in Trades at manifestly unusual or off-market prices, or sizes. If User discovers what it believes to be an error, discrepancy or omission in relation to any instructions submitted or Trades executed via the System, it shall immediately notify Fenics by contacting their designated Fenics representative. 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Recognising the global nature of the Internet and the System, User agrees to ensure that its employees will only be granted access to the System if they are eligible to offer, arrange andor enter into Trades pursuant to all applicable law, including the laws and regulations of the jurisdiction or jurisdictions where it is located, where its company is organised, or from where such employees trade. Fenics represents and warrants that Fenics is either the owner, or has obtained and currently holds all rights necessary to grant the licenses and rights granted hereby, for the use of the System as set out in this Agreement. 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The parties to this Agreement are and shall remain independent contractors, and nothing herein shall be construed to create a partnership or joint venture between them. At no time shall a failure or delay in enforcing any provisions, exercising any option or requiring performance, be construed to be a waiver. No liability or loss of rights under this Agreement shall arise from any delay or failure in performance (other than payment) caused by Force Majeure Event which is circumstances beyond the reasonable control of the party affected thereby, including, without limitation, acts of God, fire, flood, war, government action or compliance with laws or regulations. This Agreement is to be read in conjunction with, but shall not supersede, any other agreements or licenses that the User may have executed with Fenics. This Agreement may not be assigned or transferred by either party without the prior written consent of the other. The validity, construction and performance of this Agreement shall be governed and construed in accordance with the internal laws of England and Wales without regard to the conflicts of law provisions thereof and shall be subject to the exclusive jurisdiction of the courts located in England. The User should note that certain companies within the GFI group of companies, to which Fenics belongs, are regulated by the FSA in the United Kingdom and by the Securities and Exchange Commission and FINRA in the United States. D eriv S ource GFI Group Launches Electronic Mexican TIIE Interest Rate Swaps Matching GFI Group (NYSE: GFIG) a leading provider of wholesale brokerage, clearing services, electronic execution and trading support products for global financial markets announced today it has conducted the first fully electronic Mexican Peso Interest Rate Swap IRS TIIE (Interbank Equilibrium Interest Rate). Matching is a process run on various GFI electronic trading platforms which allows traders to anonymously contribute and trade at mid-market levels on specific contracts during periodic sessions. Sessions are carried out during set times in the day and have short durations, approximately 5 minutes. GFI Matching sessions create concentrated and deep liquidity pools that allow large volume trades to be transacted at mid market levels. In addition to Mexican TIIE IRS, GFI has conducted matching processes for US Interest Rate Options IRO. Ron Levi . coo GFI Group said: We are the first broker to execute matching of Mexican TIIE IRS. This new offering underlines our commitment to offer our clients choice in their method of execution and a range of solutions to fit their needs and added, This new roll out follows our successful launch earlier this year of USD IRO GFI conducts Matching processes for multiple products on all of its electronic trading platforms: CreditMatch, GFI ForexMatch and EnergyMatch. CreditMatch is GFIs electronic trading platform for fixed income derivatives and bonds. It forms a key part of GFIs hybrid brokerage model, serving the market from its operations in New York, London, Sydney, Tokyo, Singapore and Hong Kong and working alongside GFIs brokers from each of these offices. CreditMatch displays fixed income derivative and bond prices together on the same screen. GFI ForexMatch is GFIs electronic system for FX derivatives trading. It supports GFIs hybrid brokerage model, combining traditional voice brokerage services with sophisticated electronic trading technology. GFI ForexMatch enhances price discovery and increases efficiency by enabling full electronic trade execution and processing of FX instruments. EnergyMatch is the next generation electronic OTC energy marketplace combining the liquidity pools of multiple brokerage firms, electronic trading participants along with multiple clearing options in an open access web based platform. EnergyMatch brings together buyers and sellers of derivative and physical commodities contracts Mexican TIIE is an interbank interest rate for 28 day term demand deposits.


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